Medien

Akkreditierungen

Information zum zentralisierten Akkreditierungssystem der SFL für Meisterschaftsspiele der Credit Suisse Super League (CSSL), der dieci Challenge League (DCL) und des Schweizer Cups.

Ab der Saison 2023/24 führt die Swiss Football League ein zentralisiertes Akkreditierungssystem für alle Meisterschaftsspiele der CSSL und DCL, sowie die Spiele des Schweizer Cups ein. Der Zugang für Medienschaffende zu diesen Spielen führt ausschliesslich über dieses System, nicht mehr über einzelne Anfragen an den Heimklub.

Damit eine Akkreditierung beantragt werden kann, muss sich das Medienunternehmen vorgängig bei der SFL einen Zugang zum System ausstellen lassen. Dies geschieht bis maximal 72 Stunden vor Kickoff über die Adresse accreditation[at]sfl.ch. Diejenigen Medienunternehmen, die im Verlauf der vergangenen Saison bei einem SFL-Klub eine Akkreditierung beantragten, wurden bereits im System erfasst und von der SFL mit den entsprechenden Zugangsdaten beliefert.

Nach der Erfassung durch die SFL kann das Medienunternehmen für die einzelnen Mitarbeitenden personalisierte Konten erstellen. Dabei ist die Erfassung der Kontaktdaten und eines Fotos zwingend erforderlich. Sind alle Angaben erfasst, wird für die Person eine ID erstellt, die in der eigens konzipierten App «SFL Accred» gespeichert und abgerufen werden kann. Der Link zum Download der App wird durch die SFL mit der Erfassung des Medienunternehmens mitgeteilt.

Sind diese Schritte erfolgt, kann eine verantwortliche Person des Medienunternehmens oder jede erfasste Einzelperson für jedes Spiel der CSSL, DCL oder Schweizer Cup im zentralisierten Online-System eine Akkreditierung für ein Meisterschaftsspiel beantragen. Es werden keine Saisonakkreditierungen mehr ausgestellt. Im System sind alle angesetzten Meisterschaftsspiele bereits erfasst und es muss nur das gewünschte Spiel ausgewählt und eine Anfrage abgeschickt werden.

Anschliessend wird diese Anfrage direkt vom betreffenden Heimklub bearbeitet und beantwortet. Der Heimklub stellt bei Annahme der Anfrage die Bestätigung aus und übermittelt – unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit – direkt die Informationen zu den beantragten Dienstleistungen (Zugangsberechtigungen, Sitzplatz, Information zum Parking, WLAN-Zugang usw.).

Die Deadline für die Anfrage wird vom Heimklub festgelegt und bewegt sich zwischen 48 und 24 Stunden vor Kickoff. Bei späteren Änderungen an einer bestätigten Akkreditierung z.B. wegen eines Personalwechsels erfolgt eine direkte Meldung an die Medienabteilung des Heimklubs.

Der Entscheid über eine Annahme oder Ablehnung der Akkreditierungsanfrage liegt in der Hoheit des angefragten Heimklubs. Akzeptiert werden grundsätzlich nur Medienschaffende, die einem anerkannten Medienverband angehören und einen konkreten Arbeitsauftrag vorweisen können.

Am Spieltag können Medienschaffende mit einer bestätigten Akkreditierungsanfrage ab dem Zeitpunkt der Öffnung des Mediencenters mit der ID in der App «SFL Accred» ihre Zugangsberechtigung in Form eines ausgedruckten Ausweises in Empfang nehmen. Der Zugang ist nur gewährt, wenn eine Bestätigung des Heimklubs vorliegt. Presse- und Journalistenausweise gelten nicht automatisch als Akkreditierungen und befähigen nicht zum Eintritt ins Stadion.

Bei Fragen zum neuen Akkreditierungssystem steht die SFL unter accreditation[at]sfl.ch gerne zur Verfügung.

Hinweis an Fotografen zu Rechten an Bewegtbildern

Mit der Akkreditierung als Fotograf ist es einzig und allein gestattet, Spielbilder in Form von Einzelbildern zu erstellen. Sie berechtigt nicht dazu, Spielbilder in Form von videoähnlichen Fotostrecken oder in Form von Videos zu erstellen. Dafür ist zwingend das schriftliche Einverständnis der blue Entertainment AG erforderlich. Zuwiderhandlungen werden rechtlich verfolgt.

Rechte Bewegtbild

Die Rechte an Bewegtbildern (Video) liegen bei Spielen der nationalen Meisterschaft und der UEFA Champions League bei blue Sport. Akkreditierte Medienschaffende dürfen an diesen Spielen ohne Einverständnis der blue Entertainment AG keine Bewegtbilder erstellen und veröffentlichen.