Das Zürcher Stimmvolk hat dem Bau eines neuen Fussballstadions auf dem Hardturm-Areal bereits drei Mal zugestimmt. Zuletzt im September 2020, als eine deutliche Mehrheit von fast 60 Prozent den Gestaltungsplan des Projekts «Ensemble» befürwortete.
Neben dem Bau des Fussballstadions mit 18'000 Sitz- und Stehplätzen entsteht Wohnraum für 1'500 Personen. Ein Drittel davon wird in der Allgemeinen Baugenossenschaft Zürich (ABZ) leben. Das Projekt «Ensemble» bietet zudem Raum für ein attraktives Quartierleben im äusseren Kreis 5.
Rekurse blockieren Stadionbau
Nach dem verlorenen Urnengang und mehreren erfolglosen Stimmrechtsbeschwerden reichte die Stadiongegnerschaft mehrere Einsprachen beim Baurekursgericht ein. Dieses lehnte die Rekurse gegen den Gestaltungsplan im August 2023 vollumfänglich ab. Die Rekurrent*innen zogen jedoch die Einsprachen zum Verwaltungsgericht weiter, das aktuell darüber befindet. Mit einem Entscheid ist in den nächsten Monaten zu rechnen.
Die Stadionpartner aus HRS Real Estate, UBS, ABZ, GCZ und FCZ lassen sich von den Rekursen nicht beirren und stehen weiter hinter dem Projekt «Ensemble». Die Planung des Stadions wird ungeachtet aller Verzögerungen vorangetrieben. So wurde in den letzten Monaten bereits intensiv am Innenausbau des Stadions gefeilt, wobei unter anderem die Cateringstandorte, Kamerapositionen oder Fan-Bereiche finalisiert wurden.
Stadion geniesst beim GCZ allerhöchste Priorität
Der Grasshopper Club Zürich setzt sich im Hintergrund für eine möglichst schnelle Baufreigabe ein. Die neue Eigentümerschaft hat auch hier zusätzliche Ressourcen gesprochen, um die Entwicklung des Stadions seitens GC noch enger zu begleiten.
Zeitplan bis Baubeginn
Die aktuellen Einsprachen gegen den Gestaltungsplan können nach dem Verwaltungsgericht bis ans Bundesgericht weitergezogen werden. Das verzögert das Projekt um ein bis zwei Jahre. Danach beginnt das Verfahren mit der Baubewilligung von vorne, da auch gegen diese vor allen drei Instanzen Einsprachen möglich sind. In diesem Fall ist mit einem Baubeginn im Jahre 2031 zu rechnen.
Ziehen die Rekurrent*innen ihre Einsprachen gegen den Gestaltungsplan zurück und gibt es gegen die Baubewilligung keine Rekurse, beginnt der Stadionbau frühestens im Jahre 2027.
Gestaltungsplan
| Jahr | |
| Verwaltungsgericht | 2025 |
| Bundesgericht | 2026 |
Baubewilligung
| Jahr | |
| Genehmigungsverfahren* | 2027 |
| Baurekursgericht | 2028 |
| Verwaltungsgericht | 2029 |
| Bundesgericht | 2030 |
| Baubeginn | 2031 |
* Frühestmöglicher Baubeginn nach Rückzug aller Einsprachen
