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BUNDESRAT ERLAUBT GROSSVERANSTALTUNGEN AB OKTOBER
Ab Oktober können Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen wieder stattfinden.

BUNDESRAT ERLAUBT GROSSVERANSTALTUNGEN AB OKTOBER

Die Swiss Football League (SFL) nimmt den Entscheid des Bundesrats, ab dem 1. Oktober 2020 Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen unter strengen Schutzmassnahmen und nach Bewilligung durch die Kantone wieder zu erlauben, zur Kenntnis. Mit höchster Priorität erarbeitet die SFL nun gemeinsam mit den Klubs die geforderten Schutzkonzepte.

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen ab dem 1. Oktober 2020 wieder zu erlauben. Anstelle einer absoluten Obergrenze ist eine differenzierte Öffnung mit flexiblen, risikobasierten und auf die Anlässe abgestimmten Schutzmassnahmen sowie einer Bewilligungspflicht durch die Kantone vorgesehen. Die SFL hätte die Öffnung bereits auf den Saisonstart vom 11. September 2020 erwartet und wird als Folge daraus die Ansetzung der ersten Meisterschaftsspiele in den nächsten Tagen definitiv festlegen.

 

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) wird vom Bundesrat beauftragt, zusammen mit den zuständigen Departementen und Kantonen bis am 2. September 2020 einheitliche Bewilligungsanforderungen für Grossanlässe zu erarbeiten. Mit seinem Vorgehen will der Bundesrat einerseits sicherstellen, dass sich die epidemiologische Lage nicht weiter verschlechtert, andererseits den gesellschaftlichen Bedürfnissen nach einem vielfältigen Sportangebot sowie den wirtschaftlichen Interessen der Klubs Rechnung tragen.

 

Maskenpflicht, keine Gästefans, keine Stehplätze

Bereits seit mehreren Wochen beschäftigt sich die SFL in einer Arbeitsgruppe mit Klubvertretern mit der Anpassung des bestehenden Schutzkonzepts für den Trainings- und Spielbetrieb. Das Ziel ist eine einheitliche Umsetzung der übergeordneten Schutzmassnahmen an allen Spielorten. Dazu gehören die generelle Maskenpflicht in allen Stadionbereichen, die Schliessung der Gästefansektoren in beiden Ligen sowie der temporäre Verzicht auf Stehplätze in der Raiffeisen Super League.

 

Zusätzlich erstellt die SFL zuhanden der Klubs einen Leitfaden, der als Grundlage für ein klubspezifisches Stadionschutzkonzept für Meisterschaftsspiele mit Zuschauern ab der neuen Saison 2020/21 dienen soll. In diesen individuellen Konzepten regeln die Klubs die An- und Abreise der Fans, organisatorische Abläufe im Stadion wie Eingangskontrolle und Auslass, Massnahmen zur Rückverfolgung der anwesenden Personen sowie die Organisation von Verpflegung und Hospitality. Die maximale Zuschauerkapazität legt jeder Klub mit den kantonalen Behörden anhand des eigenen Schutzkonzepts und den lokalen baulichen Begebenheiten fest.

 

Schäfer: «Entscheid von existenzieller Bedeutung»

«Der Entscheid des Bundesrats, unter Einhaltung strenger Schutzkonzepte wieder mehr Zuschauer in die Stadien lassen zu können, ist für unsere Klubs von existenzieller Bedeutung», sagt Claudius Schäfer, CEO der Swiss Football League. «Die SFL hat dem Bund aufgezeigt, dass sie mit detaillierten Konzepten ihre grosse Verantwortung für einen reduzierten, aber kontrollierten Betrieb wahrnehmen kann. Parallel dazu müssen nun Spieler, Funktionäre und Fans auf diese geplanten Schutzmassnahmen vorbereitet werden. Alle Beteiligten müssen die Massnahmen verstehen und mittragen, denn der gesundheitliche Aspekt darf zu keinem Zeitpunkt auf der Strec ke bleiben.»

Der offizielle Kommentar des Grasshopper Club Zürich folgt. 

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